Zeitkonto für Alle

Zeitkonto für alle

 

Es gibt für Lehrpersonen kaum mehr eine Möglichkeit, eine Auszeit zu erhalten – auch das ohnehin selbstfinanzierte Sabbatical steht uns wegen Personalmangel nicht mehr zur Verfügung.

 

Darüber hinaus können wir zu Überstunden verpflichtet werden. Die Möglichkeit, Stunden am Zeitkontos anzusparen, erlaubt uns, die massiven Belastungen ein wenig selbstbestimmter zu verteilen. Das kann den Druck spürbar erträglicher machen.

 

Auch die Kolleg:innen im neuen Dienstrecht haben familiäre und persönliche Verpflichtungen, die ihnen wichtig sind. Sie brauchen die gleiche Möglichkeit, mit dem Zeitkonto wenigstens einen kleinen Gestaltungsfreiraum zu haben, um die oft ungewünschten Überstunden in ihre eigene Lebensplanung halbwegs sinnvoll zu integrieren.

 

Zeitkonto - was ist das?

 

Das Zeitkonto ist eine Möglichkeit, die eigenen Mehrdienstleistungen anzusparen, um sie später als Zeitguthaben, also Freistellung oder auch als Gesamtauszahlung zu erhalten.

 

Zeitkontoansparen ist derzeit für alle Lehrpersonen mit Dauervertrag im alten Dienstrecht möglich: Dafür muss man bis 30. September die Erklärung abgeben, dass ein gewünschter Prozentsatz der Mehrdienstleistungen nicht ausgezahlt, sondern auf das Zeitkonto angespart werden soll.

 

Die Auszahlung des Zeitkontos ist jederzeit (aber nur für das gesamte Guthaben) möglich. Auszahlungshöhe: als wären die angesparten Überstunden im Monat der Auszahlungsbeantragung gehalten worden.

 

Die Nutzung des Zeitkontos als Freizeit ist nur in ganzen Schuljahren (außer von Schulanfang bis Pensionierung) und nur mit mindestens 50% der Lehrverpflichtung möglich. Die Lehrperson muss das 50. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag kann nur bis 1. März des vorangehenden Unterrichtsjahres gestellt werden. Die Genehmigung kann bei wichtigen dienstlichen Gründen verweigert werden, außer der Verbrauch wäre ansonsten während der verbleibenden Dienstzeit nicht möglich.

 

Zeitkontonutzung kann mit Ansuchen um Teilbeschäftigung kombiniert werden, sodass eine halbe Jahreslehrverpflichtung am Zeitkonto reicht, um sich ein Freijahr (bei fortlaufender halber Bezugszahlung) zu finanzieren.

 

Für eine Freistellung im Ausmaß 100 Prozent der regelmäßigen Lehrverpflichtung sind 720 Wochen-Werteinheiten von der Gesamtgutschrift abzubuchen. Für eine anteilige Freistellung ist der entsprechende Anteil abzubuchen. Im Fall einer Freistellung vor Pensionsantritt sind für einen Monat 60-Wochen-Werteinheiten und für einen Tag 2 Wochen-Werteinheiten abzubuchen.

 

Zeitkontoguthaben

 

Über Serviceportal Bundkönnen wir jederzeit den aktuellen Stand unseres Guthabens am Zeitkonto einsehen. Während der Gehaltszettel unter Bezahlung zu finden ist, versteckt sich das Zeitkontoguthaben unter Arbeitszeit.