Ruf nach einer fairen Inflationsanpassung und Kaufkraftsteigerung 2024 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben
Wien (OTS) - Für die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst und ausgegliederten Betrieben (UGÖD) muss die Lohnanpassung – ausgehend von der rollierenden Inflation auf Basis der Durchschnittswerte des vorangegangenen Jahres in Höhe von 9,2% – zusätzlich die kaufkrafthemmende Lücke zu Privatwirtschaftslöhnen und die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ins Auge fassen. Attraktive Gehälter sind erforderlich, um der Personalnot im öffentlichen Dienst wirksam begegnen zu können.
Um die reale Inflation bei Niedrigverdienst abzugelten, fordert die Bundeskonferenz der UGÖD außerdem einen Mindestbetrag der Valorisierung in Höhe von 400,-- Euro und damit eine Anhebung der Mindestbezüge auf 2.400,-- Euro.
Die Forderung zur Valorisierung der Gehälter beläuft sich somit auf 12% Lohnerhöhung, mindestens jedoch 400,-- Euro, staffelwirksam ohne Einkommensgrenze.