WEIL WIR GEFRAGT WERDEN.....
Aktuelle Antworten auf aktuelle Themen von Renate Brunnbauer, ZA Mandatarin
Die folgenden Antworten auf einige aktuelle Fragen könnt ihr auch auf www.kuli.net nachlesen und dort die Links zu den genannten Dokumenten oder Texten direkt anklicken.
Corona: Offene Schulen statt offener Fragen
Klar: An erster Stelle steht der Schutz der gesundheitlich Schwächeren. Als im August die ersten Informationen aus dem BMBWF über den Schulstart im Herbst bekannt wurden, hat sich sofort die Frage gestellt, ob es wohl erneut zu einer Ungleichbehandlung zwischen Bundes- und Landeslehrer*innen kommen würde. Als nach vielfachem Nachfragen Anfang September noch keine Entscheidungen der Länder bekannt waren, haben wir uns als ÖLI-UG schriftlich bei den Verantwortungsträgern erkundigt und Gleichbehandlung gefordert.
Unser Schreiben blieb unbeantwortet, aber die Entscheidung fiel weitgehend erfreulich aus: Risikopatient*innen und auch Lehrpersonen, die mit vulnerablen Personen in einem Haushalt leben, werden nicht im Präsenzunterricht, sondern im Homeoffice eingesetzt.
Wir wollen alle, dass unsere Schulen in Betrieb bleiben. Wir wollen die Schulen offen sehen, weil wir wissen, dass Lernen ein sozialer Prozess ist. Aus dem großen Wunsch heraus, den Kindern (und auch den Erwachsenen) einen geregelten Alltagsrhythmus bieten zu können, fordern wir, dass Schutz- und Quarantänemaßnahmen klar geregelt werden.
Klar ist, dass Lehrpersonen, die sich in behördlicher Absonderung befinden, aber nicht krank sind, nur zur Dienstverrichtung im Homeoffice herangezogen werden können.
Unklar wird es, wenn keine behördliche Anordnung zur Absonderung vorliegt. Dann besteht in dieser Zeit im Grunde ganz normale Dienstverpflichtung. Das gilt auch, wenn eine ärztliche Empfehlung
ausgesprochen wurde, zu Hause zu bleiben, oder wenn ein Familienmitglied krank ist. Die Entscheidungen der Bezirksgesundheitsbehörden entscheiden im Einzelfall. Es lässt sich nicht eruieren oder
vorhersagen, in welchen Situationen tatsächlich eine behördliche Anordnung zur Absonderung erfolgen wird. Wenn keine Quarantäne angeordnet wurde und dennoch Sorge besteht, dann ist es anzuraten,
dass man erneut bei der Bezirksgesundheitsbehörde nachfragt.
Wir haben uns bereits gegen Ende des vergangenen Unterrichtsjahres darum bemüht, dass für derartige Situationen klare Richtlinien ausgemacht werden. Präventive Vereinbarungen - zumindest Richtlinien - erschienen uns auch bei Sperren der Schulen oder Kindergärten für die eigenen Kinder von Lehrpersonen angemessen. Hier hätte von vornherein die Möglichkeit von Homeoffice oder von Sonderurlaub aus persönlichen oder aus familiären Gründen zugesichert werden sollen. Es ist nicht gelungen.
Fast könnte man meinen, die Befürchtung der Entscheidungsträger davor, dass Lehrer*innen irgendeine Erleichterung erhalten könnten, ist größer als ihre Sorge vor der Ausbreitung des Coronavirus.
Generation Haram von Melisa Erkurt – Welche Schlüsse zieht ihr aus diesen Ausführungen?
Wir halten das Buch für eine großartige Hilfe zur Erweiterung des Blickwinkels. Mehrere langfristig wichtige Schlussfolgerungen teilen wir. Barbara Herzog Punzenberger hat im KOMMENTAR DER ANDEREN treffend beschrieben, welche Lehrstühle für Forschung und Lehre zur sozialen Inklusion, zur Bildung aller in allem notwendig sind. Das gezielte Anwerben und Fördern von Lehramts- und Pädagogikstudierenden aus „sozial schwachen Milieus“, insbesondere aus zugewanderten Familien, ist genauso notwendig. Vielfalt der Herkunft, Zusammenarbeit und Austausch müssen schon in der Pädagog*innen-Bildung gelebt werden können und, darauf aufbauend, in den Kollegien von Kindergärten und Schulen (vgl. Melisa Erkurt, Generation Haram, S. 184-89).
Existenzsichernde Stipendien für sozial Benachteiligte Lehramts- und Pädagogikstudierende würden die soziale Durchmischung im pädagogischen Dienst nachhaltig fördern.
Das alles gehört zu den langfristigen Maßnahmen. Was braucht es unmittelbar in den Schulen? Sind die Ursachen für einen Bedarf an Förderung überhaupt so bedeutend? Ist es für das unmittelbare
Handeln an der Schule notwendig oder hilfreich, die Gruppe der Kinder mit Migrationshintergrund separat zu betrachten? Auch autochthone österreichische Schulkinder können in der Situation sein,
dass sie daheim wenig Hilfe beim Lernen bekommen oder dass die Familie wirtschaftlich schwach dasteht. Viele andere Gründe für einen (vielleicht zeitweiligen) Bedarf an Unterstützung in der
Schule sind denkbar. Sehr spezielle Angebote für eng definierte Gruppen können Maßnahmen in den Schulen auch unnötig komplizieren, unter Umständen sogar stigmatisierend wirken.
Warum nicht einfach jedes Kind, das in der Schule Hilfe braucht (und damit die Lehrperson, die die Klasse/Gesamtgruppe unterrichtet), unterstützen, ungeachtet dessen, welche Umstände zu diesem
Bedarf führen?
Das führt regelmäßig zur Frage der Ressourcenzuweisung. Am effektivsten könnten wir handeln, wenn zusätzliche Stunden für benötigte Lehrpersonen oder pädagogisches Personal möglichst unbürokratisch mit großem Vertrauen auf die Einschätzungen der Lehrpersonen vor Ort zugewiesen würden. Dazu eignet sich ein großzügiges Modell der Ressourcenzuweisung nach einem Sozialindex als Grundlage.
Lehrer*innenmangel: Rückholung aus dem Ruhestand?
Es ist ein weit verbreitetes Märchen, dass Lehrpersonen verpflichtend aus dem Ruhestand zurückgeholt werden können. Eine obligatorische Rückholung aus dem Ruhestand gibt es nur, wenn jemand zuvor aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand getreten ist (LDG §12) und dann auch nur unter ganz besonderen Umständen: Nämlich, wenn die Lehrperson die Dienstfähigkeit wiedererlangt (LDG § 14) und unter 60 Jahre alt ist und es wahrscheinlich ist, dass die Lehrperson den Dienst noch mindestens 5 Jahre verrichten kann.
Leistungsniveaus in der Mittelschule – Zuordnung und Einspruchsmöglichkeiten
Wie im Gesetz zum Pädagogik-Paket 2018 beschlossen heißt die NMS seit diesem Schuljahr
Mittelschule. Wie man auch dazu
stehen mag, was man auch in der Gesetzwerdung zu verhindern versucht hat, aktuell ist es umzusetzen. So müssen ab der 6. Schulstufe die Schüler*innen den Leistungsniveaus
Standard
oder
Standard
AHS zugeordnet werden. Es besteht die Möglichkeit, dauerhaft getrennte Gruppen zu bilden. Die Entscheidung obliegt der Schulleitung (§ 21d Abs. 2a SchOG). In beiden Leistungsniveaus gibt es
eine jeweils 5-teilige Notenskala. In der entsprechenden Broschüre des BMBWF (Die Mittelschule) wird neben vielem anderen definiert, wie die Noten der Leistungsniveaus in Relation zueinander zu sehen sind. Ein „Gut“ nach dem
Leistungsniveau Standard entspricht demnach einem „Genügend“ in Standard AHS.
Andere Antworten, etwa die nach Einspruchsmöglichkeiten, finden sich in den entsprechenden Gesetzesstellen. So hat ein Kind, das
zu Beginn des
Schuljahres (§ 31b SchUG) dem Leistungsniveau Standard zugeordnet wird, das Recht, innerhalb von 5 Tagen eine Aufnahmsprüfung in das Leistungsniveau AHS zu beantragen. Die Prüfung ist vor einer
Prüfungskommission (§31b Abs. 3 SchUG) abzulegen. Gegen das Ergebnis können die Eltern Widerspruch einlegen (§71 Abs. 2 d SchUG). Gegen eine Änderung der
Zuordnung während des Schuljahres gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Erfolgt eine Änderung der Zuordnung für das nächste Schuljahr, entscheidet grundsätzlich die Klassenkonferenz auf Antrag der
unterrichtenden Lehrperson. 4 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres können aber auch Schüler*innen einen Antrag auf Zuordnung in das höhere Leistungsniveau stellen. Auch hier entscheidet
die Klassenkonferenz. Die Entscheidung ist der Schülerin/dem Schüler spätestens am folgenden Schultag unter Angabe von Gründen und Beifügung einer Rechtsbelehrung über die
Widerspruchsmöglichkeit bekanntzugeben. Ein Widerspruch ist schriftlich (nicht per Mail) innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung der Entscheidung bei der Schule einzubringen. Über den Widerspruch
entscheidet die BD für OÖ.
Liebe Kolleg*innen: Renate Brunnbauer hat ihre Bürotage im ZA von Montag bis Mittwoch. Sie ist telefonisch (0699-1020820 2) und per Mail (r.brunnbauer@kuli.net) von 7.30 bis 16.30 erreichbar!