Was im Fall der Pensionen durch Ex-Kanzler Wolfgang Sch. zu seinem Erfolg und unserem Schaden, sprich Pensionskürzungen führte, wird wieder einmal im Fall der Höhe der Lehrverpflichtung versucht: Die Salami-Taktik. Darunter ist die Vorgangsweise zu verstehen, mit der Wahrheit nur Scheibe für Scheibe heraus zu rücken, was ein Endergebnis zur Folge hat, wogegen man sich im Fall rechtzeitiger Kenntnis der gesamten Auswirkung gewehrt hätte.
Erinnern wir uns: Durch die Gesetzesänderungen 1997 zerstörte die Regierung das eigenständige Pensionsrecht der BeamtInnen. Es wurde behauptet, man komme an einer Durchrechnung nicht vorbei. Und dazu die Ausrede, „Wird euch eh nichts weggenommen, die Durchrechnung bezieht sich ja nur auf die fünfzehn besten Jahre und beginnt erst in sechs Jahren.“ Damit war jeglicher Widerstand eingelullt, denn die KollegInnen, die kurz vor der Pension standen, fühlten sich nicht mehr gefährdet und ihre jüngeren KollegInnen waren ihnen offensichtlich egal.
Wie es weiterging, ist hoffentlich noch nicht vergessen: Kaum war die Krot geschluckt, wurde der Durchrechnungszeitraum sukzessive auf die gesamte Berufstätigkeit ausgedehnt und die Pensionen entgegen den jahrzehntelangen Versprechungen um bis zu über 50 % gekürzt. Was das für eine tolle Leistung sein soll, durchschnittlich bis schlecht dotierten (zukünftigen) PensionsbezieherInnen etwas weg zu nehmen, entzieht sich meiner Vorstellungskraft, so etwas hat doch jeder Hendldieb im kleinen Finger. Obszön hohe Pensionen, wie z.B. bei der Nationalbank (bis zu monatlich € 34.395,01), wären leicht durch eine Obergrenze abzuschaffen, z.B. durch einen ja schon bestehenden „Pensionssicherungsbeitrag“, der alles über 5.000.- monatlich brutto wegbesteuert. Das schaffen die „Macher“ allerdings nicht.
Jahrzehntelanger Streitpunkt bei den LehrerInnen war und ist die Höhe der Lehrverpflichtung. Im APS-Dienstrecht vor 2001 betrug sie 23 Std., mittels Abschlagstunden für „Hauptgegenstände“ und Kustodiate kam man auf bis 19 Wochenstunden herunter. Im AHS- und BMHS-Bereich wurde/wird analog mittels Stundenvalorisierung vorgegangen. Bereits Mitte der 90-er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts probierte es Kurzzeit-Minister Erhard Busek mit dem Schmäh, mit 45‘-Einheiten statt 50‘ bliebe die Gesamtarbeitszeit ja gleich und alle sollten zwei Wocheneinheiten mehr unterrichten, sprich: einen „Nebengegenstand“ mehr. Was allen diesen „Vorschlägen“ bis heute anhaftet: Man erspart sich damit 10 % der LehrerInnen! Und geht mit dem Schmäh hausieren: „LehrerInnen mehr Zeit bei den SchülerInnen“. Schön frech.
Momentan probieren die Sparefrohs es wieder, mittels „Neuem Dienstrecht“, und schicken in dieser Sache medial den Rechnungshof vor. Ende Oktober 2016 begann die Medienoffensive. Das für künftig gleichwertig auszubildende LehrerInnen an Pflicht- und Höheren Schulen geltend werdende Neue Dienstrecht sieht gleich 24 Stunden Lehrverpflichtung vor. Vorläufig (selber Schmäh wie damals bei der Durchrechnung der BeamtInnen-Pensionen) nur 22 Stunden in der Klasse. Kann man ja später im Vorbeigehen auf 24 anheben. Durch die lange Übergangsfrist werde "die vollständige Umstellung auf das neue Dienstrecht erheblich hinausgezögert", kritisiert der Rechnungshof im veröffentlichten Bericht. Die schleppende Umsetzung führe zu mehr Verwaltungsaufwand (weil altes und neues Dienstrecht lange parallel laufen) sowie mehr Personalbedarf (plus 511 Vollbeschäftigungsäquivalente). Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts ab Herbst 2015 hätte man bis 2060 rund 2,19 Milliarden Euro einsparen können. Wegen der Übergangsfrist sei nun allerdings nur mit gut der Hälfte der Einsparungen zu rechnen: mit 1,12 Milliarden Euro.
Mit meinen Erfahrungen hab ich angesichts des Neuen Dienstrechts gleich posaunt, „Erst führt man die höhere LV nur bei den Neuen ein, dann sagt man, diese Ungleichheit werde untragbar, und dann verdonnert man alle zu mehr Arbeit für weniger Geld.“ Und so liest es sich dann: Bemängelt wird außerdem, dass die Regierung "die Möglichkeit (...) außer Acht gelassen" habe, die Lehrverpflichtung im alten Dienstrecht und damit für alle schon an den Schulen unterrichtenden Lehrkräfte auf den Durchschnittswert des neuen Dienstrechts (21,36 Wochenstunden) anzuheben. Mit dieser Maßnahme hätte man 2365 Lehrkräfte einsparen können, rechnet der Rechnungshof vor. Wenigstens gibt man damit zu, dass es um Einsparungen geht und nicht um Verbesserungen im Bildungswesen!
Wilfried Mayr
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