ÖLI-UG und UGÖD zu den Schulverwaltungsreformplänen von Bund und Ländern:
Ohne gemeinsame österreichische Schulverwaltung keine gemeinsame Schulreform.
Ohne flächendeckende Einbindung von NMS und AHS-Unterstufe keine Modellregionen.
Ohne Demokratisierung und Vertrauen in die LehrerInnen kein Motivationsschub.
Bis zur parlamentarischen Beschlussfassung der Bildungs-Verwaltungsreform besteht parteiunabhängiger Veränderungsbedarf!
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen sehen in dem vorgelegten Regierungspapier kein Endergebnis, sondern einen Zwischenstand, der in den für Zweidrittelmaterien notwendigen Verhandlungen der Regierung mit Oppositionsparteien überarbeitet wird.
Modellregionen in Vorarlberg, Tirol und Wien brauchen keine Prozentklausel, sondern flächendeckende gemeinsame Schulverwaltung, die LehrerInnen brauchen gute Arbeitsbedingungen und eine gemeinsame Personalvertretung.
Die Schulverwaltung NEU (Bildungsdirektionen mit dem BMBF nachgeordneten Direktor/einer Direktorin, die aber der Landeshauptmann nominiert - Abschaffung der Kollegien - weiterhin Landeskompetenz über 76.400 vom Bund bezahlte LandeslehrerInnen) kann von SPÖ und ÖVP nicht im Alleingang beschlossen werden. Auch die im Regierungsvorschlag mit 15% pro Land und Schulart limitierten Modellregionen zur gemeinsamen Schule ist „Zweidrittelmaterie“. Die FPÖ hat jede Zusammenarbeit mit der Regierung abgelehnt, anders die Grünen – die fordern seit Jahren sozial wirksame, demokratische und kinderfreundliche Reformen, können aber grade deshalb dem Regierungspapier in seiner am 17. November vorgelegten Form nicht zustimmen.
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Das Bundes- und LändervertreterInnen von SPÖ und ÖVP in der Bildungsreformkommission vereinbart haben, bedient im „Schulorganisations-Paket“ die alteingesessenen Machtinteressen von ÖVP-Landeshauptmänner und Landes-Parteien. Deren Schulverwaltungskompetenz bleibt auch unter dem neuen Namen „Bildungsdirektion“ unangetastet. Die von der ÖVP gebilligte Abrechnung auch der LandeslehrerInnen durch das Bundesrechenzentrum ist ein erster Schritt aus der föderalen Doppel- und Mehrgeisigkeit und könnte ein brauchbarer Verhandlungseinstieg sein – eine gemeinsame Verwaltung der LehrerInnen erleichtert auch die Zusammenarbeit über die Schultypen hinweg, LehrerInnenkooperation, regional organisiertes zusätzliches Unterstützungspersonal, Flüchtlingshilfe ….
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Das „Modell-Region-Paket“ mit seiner 15%-Klausel ist ein Modellregionen-Verhinderungspaket, mit dem ÖVP-Standespolitiker und FCG-LehrerInnengewerkschafter die flächendeckende Einführung von Gesamtschulmodellen in Vorarlberg und Wien verhindern wollen, in denen das Nebeneinander von NMS-Hauptschulen und AHS-Unterstufen aufgehoben wird. Die Überwindung der mit den Schulgesetzen von 1962 einbetonierten Zweiklassenschule wird noch Zeit brauchen, für den Einstieg in funktionierende Modellregionen ist es aber höchste Zeit.
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Alle 5 Schulreform-Pakete klammern die Frage der gesetzlichen LehrerInnen-Personalvertretung aus. Auch hier herrscht unterschiedliches Recht, werden zwischen allgemeinbildenden Landespflichtschul-lehrerInnen und AHS-LehrerInnen, zwischen Berufsschul- und BMHS-LehrerInnen und LandwirtschaftslehrerInnen Trennlinien gezogen. Die Zusammenarbeit und gemeinsame Vertretung der ArbeitnehmerInnen-Interessen an der Schule, in der Region und bundesweit wird behindert. Föderalistische Sonder-Rechte haben schon zu lange notwendige Reformen bei Schul-Kompetenzen (eine Bundeszuständigkeit/eine Personalvertretung) und Schulorganisation (gemeinsame Schule) blockiert.
ParlamentarierInnen müssen „Bildungsreformpaket“ aufschnüren und nachbessern
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen erwarten von den verhandelnden Regierungsmitgliedern und Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen, noch vor den Weihnachtsferien ihre Verhandlungen über eine gemeinsame Gesetzesinitiative aufzunehmen, unter Einschluss des Elementarpädagogik- und des Autonomiepakets:
Elementarbildung
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Bundesgesetzliche Rahmenbedingungen und die Umsetzung der in diesen festzulegenden Mindeststandards dürfen nicht weitere 10 Jahre auf die lange Bank geschoben werden.
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Die geplante Umwandlung der BAKIP in BHS (Schule) bringt keine tertiäre Ausbildung (Studium) für die ElementarpädagogInnen.
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Das neue Aufnahmeverfahren ändert nichts an der bestehenden frühen Berufsentscheidung.
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Die offenbar geplante BAKIP-Lehrplanreform 2016 zu Lasten der Instrumentalmusik und anderer Kreativfächer ist im Kulturland Österreich scharf abzulehnen.
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Standard-Testungen von Dreijährigen sind kein Ersatz für qualifizierte laufende individuelle Beobachtung und Förderung der Kinder, können auch selektiv und ausgrenzend eingesetzt werden und den Druck auf Kinder, Eltern und PädagogInnen erhöhen. Diese Bedenken betreffen auch die geplante „durchgehende Sprachstandards- und Entwicklungsdokumentation“.
Schulautonomie
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Pädagogische und organisatorische Freiräume für Schulen brauchen zur Verwirklichung ihres bundesgesetzlich geregelten Bildungsauftrages vor allem Ressourcen- und Planungssicherheit (finanzielle Autonomie), der Bund hat seine Verpflichtung der Fürsorge für Schulen durch die rechtsverbindliche Bereitstellung sozial-indizierter und den besonderen Anforderungen am Standort angemessene Personal- und Sachressourcen zu gewährleisten.
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Die geplante Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Schulleitung braucht eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zur den neuen Kompetenzen der Schulleitung angemessene Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte notwendig.
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Die Diensteinteilung obliegt der Schulleitung im Einvernehmen mit der Personalvertretung der LehrerInnen, zur Vermeidung von Verzögerungen und Behinderungen des Schulbetriebes ist in Konfliktfällen ist die direkte Anrufung der Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) des Bundes notwendig.
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Unterstützungspersonal ist zusätzliches Personal: SonderpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÜbersetzerInnen, PsychologInnen, FreizeitpädagogInnen, Musik-/InstrumentallehrerInnen, Verwaltungspersonal – diese Arbeitsplätze sind über das Bildungsbudget zu finanzieren und nicht „autonom“ durch ein Umwandeln=Streichen von LehrerInnenstunden und Bildungsangeboten. Autonomie soll zusätzliche pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, aber keine neuen Wege zu weiteren Einsparungen und Mangelverwaltung auf Kosten von Unterrichtsqualität und Bildungschancen.
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Evaluations- und Schulentwicklungsarbeiten dürfen nicht zulasten der pädagogischen LehrerInnenarbeit beliebig ausgeweitet werden, sie erfordern die Bereitstellung von zusätzlichem Personal bzw. die Einrechnung in die Wochen- bzw. Jahresarbeitszeit der LehrerInnen oder des Unterstützungspersonals.
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Qualitätssicherung im Vertrauen auf die LehrerInnen, aber ohne den Zeigefinger Schulaufsicht.
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Eigenständige Schulen bzw. Schulverbünde brauchen die Mitbestimmungsrechte LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern bei der Wahl der Schulleitung, die dadurch und durch eine jährliche Rechenschaftspflicht der Schulleitung auch gegenüber den SchulpartnerInnen am Standort demokratisch legitimiert wird.
Zur Demokratie-Debatte
Wenn Gesamtschul-Modellregionen zu Schulversuchs-Regionen gemacht werden sollen, in denen wie bisher einzelne AHS-Schulgemeinschaftsausschüsse über die Teilnahme an diesem Schulversuch entscheiden, dann bleibt es bei diesem Veto-Recht gegen NMS-Pflichtschule und AHS gemeinsam betreffende Weiterentwicklung der Schulorganisation. Der Abbau bestehender, im Nebeneinander von Pflichtschule und AHS-Unterstufe begründeter sozialer Selektion der 10-jährigen Kinder könnte damit für weitere 10 Jahre blockiert werden.
Österreich ist eine Demokratie, alles Recht geht vom Volk aus: Das Parlament beschließt für das Bundesgebiet verbindliche Schulreformen und ihre Finanzierung. Die SchulpartnerInnen im SGA und Schulforum beschließen an ihrem jeweiligen Schulstandort Maßnahmen zur Umsetzung dieser Gesetze. Gewerkschaft und Personalvertretung sind von den LehrerInnen zur parteiunabhängigen Wahrung der ArbeitnehmerInnen-Interessen (Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Arbeitseinkommen) gewählte VertreterInnen.
Rückfragen: reinhart.sellner@gmx.at – 0676 3437521, fuchsbauer@oeli-ug.at – 0680 2124350
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